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Verkauf bei vorzeitig ausgeschöpftem Freibetrag · Korb

Geerbte Immobilie verkaufen bei verbrauchtem Freibetrag in Korb

Sie haben in Korb eine Immobilie geerbt, aber der persönliche Freibetrag nach § 16 ErbStG ist durch frühere Schenkungen ganz oder teilweise bereits verbraucht? Nach § 14 ErbStG werden Schenkungen der letzten zehn Jahre auf den Freibetrag angerechnet — die volle ErbSt wird fällig. Wir kaufen direkt und liefern die nötige Liquidität, damit Sie den Erbfall ohne Stundungszinsen abwickeln.

§ 198 BewG-Vorteil gesichert Steuerberater-Netzwerk Liquidität in 4-6 Wochen

Steuerliche Falle in Korb — und wie wir Ihnen Liquidität verschaffen

§ 14 ErbStG ist eine der unterschätztesten Vorschriften des Erbschaftssteuerrechts: Alle Schenkungen derselben Person aus den letzten 10 Jahren werden zusammengerechnet — frühere Erwerbe verbrauchen den Freibetrag und treiben den Steuersatz nach § 19 ErbStG nach oben. In Korb ist das gerade bei vorweggenommenen Erbfolgen ein häufiges Szenario: Vater hat 2018 dem Sohn 350.000 € geschenkt — 2024 stirbt er und vererbt zusätzlich eine Immobilie mit 600.000 € Bedarfswert. Statt 400.000 € Freibetrag (§ 16 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG) sind nur noch 50.000 € übrig, die volle Steuerlast trifft den Erben überraschend hart. Liquidität aus der Immobilie selbst ist meistens die einzige Lösung — und wir liefern sie schnell.

Warum unser Direktankauf steuerlich optimiert ist

  • Schnelle Liquidität für volle ErbSt-Zahlung trotz verbrauchtem Freibetrag
  • Steuerberater-Netzwerk berechnet § 14 ErbStG-Anrechnungen aller Schenkungen der letzten 10 Jahre
  • § 198 BewG-Gutachten reduziert die Bemessungsgrundlage und mildert die Mehrbelastung
  • Notariat prüft, ob Pflichtteilsergänzungsansprüche § 2325 BGB zusätzlich entstehen
  • Bei mehrstufigen Schenkungen (z. B. Großeltern→Kind→Enkel) Steueroptimierung einkalkuliert

Trifft das auf Ihre Steuerlage in Korb zu?

Sieben Anzeichen, dass Ihre Steuerkonstellation für unseren Direktankauf prädestiniert ist.

  • Erblasser hat dem Erben innerhalb der letzten 10 Jahre Vermögen geschenkt
  • Frühere Schenkungssteuer-Festsetzung liegt vor (Schenkungssteuer-Bescheid)
  • Anrechnung nach § 14 ErbStG hebt Freibetrag und Steuersatz
  • Bedarfswert der geerbten Immobilie übersteigt den Restfreibetrag deutlich
  • Steuerklasse I, II oder III — Anrechnung wirkt sich unterschiedlich aus
  • Liquidität für ErbSt-Zahlung nicht aus eigenem Vermögen darstellbar
  • Pflichtteilsergänzungsansprüche nach § 2325 BGB könnten zusätzlich entstehen

So läuft der steueroptimierte Verkauf in Korb ab

1. Kurzanfrage absenden

Drei Felder — Adresse der geerbten Immobilie, Stand der Nachlassabwicklung, Ihre Erreichbarkeit. Innerhalb von 24 Stunden meldet sich ein Mitglied unseres Ankaufteams telefonisch oder per E-Mail zurück.

2. Vor-Ort-Termin & Unterlagenprüfung

Diskreter Besichtigungstermin nach Ihren Vorgaben. Unser Notariat sichtet parallel Erbschein, Testament, Grundbuchauszug und ggf. Bedarfswertbescheid des Finanzamts — vollständige Klarheit zur Eigentumslage vor Angebot.

3. Verbindliches Kaufangebot

Innerhalb von 7 Tagen nach Besichtigung erhalten Sie ein schriftliches, verbindliches Angebot mit transparenter Bewertungslogik (Sachwert + Vergleichswert + Bodenrichtwert). Auf Wunsch mit § 198 BewG-Verkehrswertgutachten zur ErbSt-Optimierung.

4. Notartermin & Kaufpreiszahlung

Vorbereitung des Kaufvertrags durch unseren Notar. Kaufpreis wird über Notaranderkonto abgewickelt — Auszahlung typischerweise 14-21 Tage nach Beurkundung, rechtzeitig vor Ablauf der ErbSt-Zahlungsfrist nach § 31 ErbStG.

Häufige Fragen — Freibetrag verbraucht in Korb

Wie funktioniert die Anrechnung nach § 14 ErbStG?

Alle Erwerbe (Schenkungen + Erbschaft) derselben Person innerhalb von zehn Jahren werden zusammengerechnet. Auf die Summe wird der persönliche Freibetrag (§ 16 ErbStG) angewandt, der Steuersatz richtet sich nach der Gesamtsumme — frühere Schenkungen treiben sowohl Steuersatz als auch Steuerlast. Die bereits gezahlte Schenkungssteuer wird auf die ErbSt angerechnet.

Werden auch sehr alte Schenkungen in Korb angerechnet?

Nur Schenkungen innerhalb der Zehn-Jahres-Frist vor dem Erbfall (§ 14 Abs. 1 ErbStG). Schenkungen vor dieser Frist sind frei — der Freibetrag „erholt" sich nach 10 Jahren wieder vollständig. Bei jüngeren Schenkungen lohnt sich oft die genaue Datums-Prüfung, um den Erbfall ggf. zeitlich auf nach Fristablauf zu legen (gestalterisch nicht möglich, aber bei laufenden Schenkungsketten relevant).

Kann ich die Erbschaftssteuer bei verbrauchtem Freibetrag stunden?

Stundung nach § 222 AO ist möglich, jedoch mit 6 % Zinsen p.a. (§ 234 AO). § 28 ErbStG bietet bei zu Wohnzwecken vermieteten Immobilien zinslose Stundung bis zu 7 Jahren — Voraussetzung sind enge Bedingungen. In den meisten Fällen ist der schnelle Verkauf an uns wirtschaftlich attraktiver als die Stundung.

Lassen sich Pflichtteilsergänzungsansprüche aus früheren Schenkungen vermeiden?

§ 2325 BGB führt für Pflichtteilsberechtigte zur Anrechnung der letzten 10 Jahre Schenkungen — mit jährlichem Abschmelzen um 10 %. Pflichtteilsergänzungsansprüche können erhebliche zusätzliche Liquidität erfordern. Wir prüfen, ob neben der ErbSt auch hier Liquidität bereitgestellt werden muss, und kaufen entsprechend dimensioniert.

Wie schnell ist die Auszahlung in Korb möglich?

4-6 Wochen vom Erstkontakt bis Kaufpreis-Eingang. Damit kann die volle ErbSt vor Ablauf der § 31 ErbStG-Frist gezahlt werden — kein Stundungszins, keine Vollstreckung, keine Verschuldung des Erben.

Geerbte Immobilie in Korb steuerschonend verkaufen

Kostenlose Erstbewertung mit Steuer-Vorprüfung und verbindliches Kaufangebot in 7 Tagen.

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