Geerbte Immobilie mit Pflichtteilsanspruch verkaufen in Großerlach
Sie haben in Großerlach eine Immobilie geerbt, ein enterbter Abkömmling oder Ehegatte fordert seinen Pflichtteil nach § 2303 BGB? Pflichtteilsansprüche sind reine Geldforderungen — und sie werden mit Erbfall sofort fällig. Ohne Liquidität droht der Zwangsverkauf der geerbten Immobilie. Wir kaufen direkt und liefern den Auszahlungsbetrag innerhalb von 4-6 Wochen.
Warum die Nachlassabwicklung in Großerlach ohne Direktankauf scheitert
Pflichtteilsansprüche treffen Erben in Großerlach oft mit voller Wucht: Der Pflichtteil beträgt nach § 2303 Abs. 1 BGB die Hälfte des gesetzlichen Erbteils — bei einer 600.000-€-Immobilie und einem enterbten Kind sind das 150.000 € Liquiditätsbedarf, sofort fällig. Hinzu kommen Pflichtteilsergänzungsansprüche nach § 2325 BGB bei Schenkungen der letzten zehn Jahre. Klassische Verkaufswege liefern erst nach 6-9 Monaten — viel zu spät, denn der Pflichtteilsberechtigte kann nach § 2306 BGB Auskunft, Wertermittlung und Auszahlung gerichtlich durchsetzen, inklusive Verzugszinsen. Wir liefern die nötige Liquidität rechtzeitig.
Warum wir geerbte Immobilien direkt ankaufen
- Schnelle Liquidität für Pflichtteilsauszahlung nach § 2303 BGB — 4-6 Wochen bis Kaufpreis
- Bedarfswert-Gutachten nach § 198 BewG schützt vor überhöhten Pflichtteilsforderungen
- Notariat vertraut mit Pflichtteilsergänzungsansprüchen nach § 2325 BGB (10-Jahres-Schenkungsrecht)
- Auskunfts- und Wertermittlungspflichten nach § 2314 BGB sauber dokumentiert
- Bei Pflichtteilsverzicht (§ 2346 BGB) Notariat begleitet auch die Einigungsabwicklung
Trifft das auf Ihre Erbschaft in Großerlach zu?
Sieben Anzeichen, dass Ihre Nachlasssituation für unseren Direktankauf in Frage kommt.
- Pflichtteilsberechtigter (Abkömmling, Ehegatte, ggf. Eltern) hat Anspruch angemeldet
- Pflichtteilsforderung droht oder ist bereits gerichtlich angekündigt
- Sie wurden im Testament als Erbe eingesetzt, andere wurden enterbt oder reduziert
- Schenkungen der letzten 10 Jahre könnten Ergänzungsansprüche nach § 2325 BGB auslösen
- Auskunftsverlangen nach § 2314 BGB liegt bereits vor
- Auszahlungsbetrag deutlich höher als verfügbares Bargeld der Erben
- Pflichtteilsverzicht gegen Abfindung wird verhandelt und benötigt Liquidität
So läuft der Verkauf in Großerlach ab
1. Kurzanfrage absenden
Drei Felder — Adresse der geerbten Immobilie, Stand der Nachlassabwicklung, Ihre Erreichbarkeit. Innerhalb von 24 Stunden meldet sich ein Mitglied unseres Ankaufteams telefonisch oder per E-Mail zurück.
2. Vor-Ort-Termin & Unterlagenprüfung
Diskreter Besichtigungstermin nach Ihren Vorgaben. Unser Notariat sichtet parallel Erbschein, Testament, Grundbuchauszug und ggf. Bedarfswertbescheid des Finanzamts — vollständige Klarheit zur Eigentumslage vor Angebot.
3. Verbindliches Kaufangebot
Innerhalb von 7 Tagen nach Besichtigung erhalten Sie ein schriftliches, verbindliches Angebot mit transparenter Bewertungslogik (Sachwert + Vergleichswert + Bodenrichtwert). Auf Wunsch mit § 198 BewG-Verkehrswertgutachten zur ErbSt-Optimierung.
4. Notartermin & Kaufpreiszahlung
Vorbereitung des Kaufvertrags durch unseren Notar. Kaufpreis wird über Notaranderkonto abgewickelt — Auszahlung typischerweise 14-21 Tage nach Beurkundung, rechtzeitig vor Ablauf der ErbSt-Zahlungsfrist nach § 31 ErbStG.
Häufige Fragen — Pflichtteil aktiv verkaufen in Großerlach
Wie wird der Pflichtteil bei einer Immobilie in Großerlach berechnet?
Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils (§ 2303 Abs. 1 BGB), bezogen auf den Verkehrswert des gesamten Nachlasses am Stichtag des Erbfalls. Maßgeblich ist der gemeine Wert nach § 199 BewG — daher empfiehlt sich ein Bedarfswert-Gutachten nach § 198 BewG, das tendenziell günstiger ausfällt als der pauschale Bedarfswert des Finanzamts.
Was passiert, wenn der Pflichtteilsberechtigte mehr fordert als angemessen?
Sie haben einen Auskunftsanspruch des Pflichtteilsberechtigten nach § 2314 BGB zu erfüllen, aber gleichzeitig das Recht, den Wert über ein eigenes Sachverständigengutachten gegen überhöhte Bewertungen zu verteidigen. Unser Notariat begleitet diesen Prozess — und unser Kaufangebot ist faktischer Marktbeleg.
Sind Schenkungen aus der Zeit vor dem Erbfall pflichtteilsrelevant?
Ja, nach § 2325 BGB werden Schenkungen der letzten 10 Jahre pflichtteilsergänzungswirksam, mit jährlichem Abschmelzen um 10 % je weiterem Jahr. In Großerlach betrifft das häufig vorweggenommene Erbfolgen — wir prüfen, ob Pflichtteilsergänzungsansprüche zusätzlich abzudecken sind.
Können Pflichtteilsansprüche gestundet werden?
Eine Stundung nach § 2331a BGB ist nur bei unbilliger Härte möglich (z. B. Selbstnutzung als Familienheim). In aller Regel ist der Pflichtteil sofort fällig und mit Verzugszinsen nach § 288 BGB belastet, wenn nicht zeitnah gezahlt wird. Daher unsere klare Empfehlung: schnelle Verwertung statt Streit.
Wie schnell ist die Auszahlung in Großerlach möglich?
4-6 Wochen vom Erstkontakt bis Kaufpreis-Eingang. Damit können Sie den Pflichtteil binnen vier Monaten nach Erbfall auszahlen — innerhalb der typischen Mahnfristen, ohne Klage und ohne Vollstreckung.
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