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Verkauf ohne Testament — Erbfolge nach BGB · Bad Friedrichshall

Immobilie aus gesetzlicher Erbfolge verkaufen in Bad Friedrichshall

Der Erblasser hatte kein Testament — die Erbfolge richtet sich nach §§ 1924 ff. BGB. Sie sind allein oder gemeinsam mit Miterben Eigentümer einer Immobilie in Bad Friedrichshall geworden? Wir kaufen direkt, koordinieren Erbschein-Antrag und Erbauseinandersetzung mit unserem Notariat und entlasten Sie von allen Verfahrensschritten.

Verbindliches Angebot in 7 Tagen Notariat & Steuerberater-Netzwerk Diskrete Abwicklung

Warum die Nachlassabwicklung in Bad Friedrichshall ohne Direktankauf scheitert

Bei gesetzlicher Erbfolge werden in Bad Friedrichshall fast immer Erbengemeinschaften gebildet — Ehegatte, Kinder, manchmal Eltern oder Geschwister erben gemeinsam (§§ 1924, 1931 BGB). Die Folge: keine Verfügung über die Immobilie ohne Einstimmigkeit (§ 2040 BGB), Streit um Nutzung und Verkauf, monatelang blockierte Liquidität, weiterlaufende Fixkosten von 500-800 €/Monat. Hinzu kommt der § 1922 BGB-Universalsukzessionsgrundsatz: Sie erben auch Verbindlichkeiten, deren Tilgung schnelle Verwertung erfordert. Wir lösen die Konstellation auf — durch koordinierte Erbauseinandersetzung mit anschließendem Direktankauf.

Warum wir geerbte Immobilien direkt ankaufen

  • Notariat erfahren mit gesetzlicher Erbfolge nach §§ 1924 ff. BGB und Pflichtteilsfragen
  • Begleitung des Erbschein-Antrags beim Nachlassgericht — keine selbständige Antragstellung nötig
  • Erbauseinandersetzung nach § 2042 BGB rechtssicher vorbereitet, anschließend Direktankauf
  • Zahlung an Erbengemeinschaft auf Notaranderkonto — Auseinandersetzung der Quoten zwischen den Erben
  • Auch bei minderjährigen Miterben mit familiengerichtlicher Genehmigung nach § 1822 BGB abwickelbar

Trifft das auf Ihre Erbschaft in Bad Friedrichshall zu?

Sieben Anzeichen, dass Ihre Nachlasssituation für unseren Direktankauf in Frage kommt.

  • Erblasser hat kein wirksames Testament hinterlassen
  • Erbfolge nach §§ 1924-1931 BGB (Ehegatte, Kinder, Enkel, ggf. Eltern)
  • Erbschein noch nicht beantragt oder im Erteilungsverfahren
  • Erbengemeinschaft mit 2 oder mehr Miterben am Standort
  • Keine Einigkeit über Eigennutzung — Verkauf ist die einzige Lösung
  • Nachlass enthält Verbindlichkeiten, die Liquidität erfordern
  • Möglicherweise minderjährige Miterben mit Genehmigungsvorbehalt

So läuft der Verkauf in Bad Friedrichshall ab

1. Kurzanfrage absenden

Drei Felder — Adresse der geerbten Immobilie, Stand der Nachlassabwicklung, Ihre Erreichbarkeit. Innerhalb von 24 Stunden meldet sich ein Mitglied unseres Ankaufteams telefonisch oder per E-Mail zurück.

2. Vor-Ort-Termin & Unterlagenprüfung

Diskreter Besichtigungstermin nach Ihren Vorgaben. Unser Notariat sichtet parallel Erbschein, Testament, Grundbuchauszug und ggf. Bedarfswertbescheid des Finanzamts — vollständige Klarheit zur Eigentumslage vor Angebot.

3. Verbindliches Kaufangebot

Innerhalb von 7 Tagen nach Besichtigung erhalten Sie ein schriftliches, verbindliches Angebot mit transparenter Bewertungslogik (Sachwert + Vergleichswert + Bodenrichtwert). Auf Wunsch mit § 198 BewG-Verkehrswertgutachten zur ErbSt-Optimierung.

4. Notartermin & Kaufpreiszahlung

Vorbereitung des Kaufvertrags durch unseren Notar. Kaufpreis wird über Notaranderkonto abgewickelt — Auszahlung typischerweise 14-21 Tage nach Beurkundung, rechtzeitig vor Ablauf der ErbSt-Zahlungsfrist nach § 31 ErbStG.

Häufige Fragen — Gesetzliche Erbfolge verkaufen in Bad Friedrichshall

Wer erbt bei gesetzlicher Erbfolge die Immobilie in Bad Friedrichshall?

§§ 1924 ff. BGB regeln die Reihenfolge: erste Ordnung sind Abkömmlinge (Kinder, Enkel), zweite Ordnung Eltern und Geschwister, dritte Ordnung Großeltern. Der überlebende Ehegatte erbt nach § 1931 BGB neben den Verwandten — die Quote hängt vom Güterstand ab (Zugewinngemeinschaft typischerweise 1/2). Wir prüfen die Erbenstellung im Vorfeld vollständig.

Wie funktioniert der Verkauf in Bad Friedrichshall bei einer Erbengemeinschaft?

Eine Erbengemeinschaft kann eine Immobilie nur gemeinschaftlich (einstimmig) veräußern (§ 2040 BGB). Wir koordinieren mit allen Miterben, lassen die Erbauseinandersetzung notariell vorbereiten und kaufen anschließend. Der Kaufpreis fließt auf das Notaranderkonto und wird gemäß den Erbquoten ausgezahlt.

Was passiert, wenn ein Miterbe nicht zustimmt?

Verweigert ein Miterbe die Zustimmung, bleibt der Weg der Teilungsversteigerung nach §§ 180 ff. ZVG. Dieser ist langwierig (6-12 Monate) und führt typischerweise zu deutlich niedrigeren Erlösen als der Direktverkauf. Wir vermitteln in diesen Fällen aktiv und können auch einzelne Erbanteile aufkaufen, um die Mehrheit für eine geordnete Veräußerung zu erreichen.

Müssen wir den Erbschein in Bad Friedrichshall selbst beantragen?

Nein. Unser Notariat übernimmt die Antragstellung beim zuständigen Nachlassgericht in Bad Friedrichshall und reicht alle erforderlichen eidesstattlichen Versicherungen ein. Sie unterzeichnen einmalig — alles weitere läuft über unser Büro.

Wie lange dauert der Verkauf bei gesetzlicher Erbfolge?

Vom Erstkontakt bis Notartermin typischerweise 6-10 Wochen, abhängig von der Erbschein-Bearbeitungszeit des Nachlassgerichts (4-12 Wochen) und der Anzahl der Miterben. Sobald der Erbschein vorliegt, läuft der Ankauf in den üblichen 4 Wochen.

Geerbte Immobilie in Bad Friedrichshall verkaufen

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