Immobilie verkaufen, während der Erbschein in Freiamt läuft
Sie sind Erbe einer Immobilie in Freiamt, der Erbschein ist noch nicht erteilt? Bearbeitungszeiten von 4-12 Wochen sind beim Nachlassgericht Standard. Wir koordinieren den Ankaufprozess parallel zum Antragsverfahren — Wertermittlung, Vertragsentwurf und Notartermin sind vorbereitet, sobald der Erbschein vorliegt. Verlieren Sie keine Zeit gegen die ErbSt-Frist.
Warum die Nachlassabwicklung in Freiamt ohne Direktankauf scheitert
Ohne Erbschein kein Grundbucheintrag, ohne Grundbucheintrag kein wirksamer Verkauf — so die Standardannahme. Doch in Freiamt dauern Erbschein-Verfahren beim Nachlassgericht regelmäßig 4-12 Wochen, manchmal länger bei komplexer Erbenermittlung. In dieser Zeit laufen ErbSt-Frist (§ 31 ErbStG), Pflichtteilsansprüche, Pflegekosten-Forderungen und Halte-Kosten der Immobilie unvermindert weiter. § 35 GBO erlaubt allerdings den Grundbucheintrag teilweise auch ohne Erbschein, wenn ein notarielles Testament und das Eröffnungsprotokoll vorliegen. Wir prüfen jeden Einzelfall — und starten den Verkaufsprozess sofort.
Warum wir geerbte Immobilien direkt ankaufen
- Notariat begleitet den Erbschein-Antrag beim zuständigen Nachlassgericht
- Parallele Wertermittlung und Vertragsentwurf — kein Verzug zwischen Erbschein und Notartermin
- Bei notariellem Testament: Verkauf ggf. ohne Erbschein nach § 35 Abs. 1 S. 2 GBO möglich
- Übernahme der Antragsgebühren und sämtlichen Schriftverkehrs mit dem Nachlassgericht
- Eidesstattliche Versicherungen werden in unserem Büro vorbereitet — eine Unterschrift, fertig
Trifft das auf Ihre Erbschaft in Freiamt zu?
Sieben Anzeichen, dass Ihre Nachlasssituation für unseren Direktankauf in Frage kommt.
- Erblasser ist verstorben, Erbschein-Antrag noch nicht gestellt oder läuft
- Sie kennen die Erbenstellung (per Testament oder gesetzliche Erbfolge)
- Grundbuch noch auf den Erblasser eingetragen
- Erbschaftssteuer-Frist nach § 31 ErbStG droht abzulaufen
- Halte-Kosten der Immobilie summieren sich monatlich
- Pflichtteils- oder Vermächtnisforderungen warten auf Auszahlung
- Sie wollen den Verkauf vorbereiten, ohne auf den Erbschein zu warten
So läuft der Verkauf in Freiamt ab
1. Kurzanfrage absenden
Drei Felder — Adresse der geerbten Immobilie, Stand der Nachlassabwicklung, Ihre Erreichbarkeit. Innerhalb von 24 Stunden meldet sich ein Mitglied unseres Ankaufteams telefonisch oder per E-Mail zurück.
2. Vor-Ort-Termin & Unterlagenprüfung
Diskreter Besichtigungstermin nach Ihren Vorgaben. Unser Notariat sichtet parallel Erbschein, Testament, Grundbuchauszug und ggf. Bedarfswertbescheid des Finanzamts — vollständige Klarheit zur Eigentumslage vor Angebot.
3. Verbindliches Kaufangebot
Innerhalb von 7 Tagen nach Besichtigung erhalten Sie ein schriftliches, verbindliches Angebot mit transparenter Bewertungslogik (Sachwert + Vergleichswert + Bodenrichtwert). Auf Wunsch mit § 198 BewG-Verkehrswertgutachten zur ErbSt-Optimierung.
4. Notartermin & Kaufpreiszahlung
Vorbereitung des Kaufvertrags durch unseren Notar. Kaufpreis wird über Notaranderkonto abgewickelt — Auszahlung typischerweise 14-21 Tage nach Beurkundung, rechtzeitig vor Ablauf der ErbSt-Zahlungsfrist nach § 31 ErbStG.
Häufige Fragen — Erbschein beantragen verkaufen in Freiamt
Brauche ich für den Verkauf einer geerbten Immobilie in Freiamt zwingend einen Erbschein?
Nicht in jedem Fall. Liegt ein notariell beurkundetes Testament vor, genügt nach § 35 Abs. 1 S. 2 GBO häufig die Vorlage von Testament und Eröffnungsprotokoll. Bei privatschriftlichen Testamenten oder gesetzlicher Erbfolge ist der Erbschein erforderlich. Unser Notariat klärt das vor Vertragsentwurf.
Wie lange dauert ein Erbschein-Verfahren in Freiamt?
Beim örtlichen Nachlassgericht typischerweise 4-12 Wochen, abhängig von Komplexität (Anzahl Erben, Auslandsbezug, Nachforschungspflicht). Wir reichen den Antrag mit allen erforderlichen Unterlagen vollständig ein, was Rückfragen und Verzögerungen minimiert.
Kann ich den Kaufvertrag schon vor Erteilung des Erbscheins unterzeichnen?
Möglich ist eine sogenannte „Erbschein-Klausel" im Kaufvertrag — die Beurkundung erfolgt unter aufschiebender Bedingung der Erbschein-Erteilung. Damit ist die Verbindlichkeit beidseitig hergestellt, der Vollzug erfolgt automatisch mit Erbschein. Unser Notar koordiniert.
Wer trägt die Kosten des Erbschein-Verfahrens?
Grundsätzlich der antragstellende Erbe. Die Kosten richten sich nach dem Nachlasswert (GNotKG-Tabelle B) und liegen bei Immobilien in Freiamt oft im Bereich 800-2.500 €. Wir können die Gebühr vom Kaufpreis einbehalten und direkt entrichten — Sie haben keine Vorabauslagen.
Was, wenn das Nachlassgericht den Erbschein verzögert oder ablehnt?
Bei Verzug haben Sie Beschwerderecht nach § 58 FamFG. Bei Ablehnung führt unser Notariat das Beschwerdeverfahren beim Oberlandesgericht. Selten — aber wenn, dann haben wir die Routine. Der Kaufvertrag bleibt davon unberührt unter aufschiebender Bedingung wirksam.
Andere Nachlasssituationen in Freiamt
Wir kaufen geerbte Immobilien in Freiamt auch in anderen Erbfolge-Konstellationen.
Erbschein — Nachbarstädte
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